Hilfe bei Diskriminierung

Ratgeber für einen gerechten Wohnungsmarkt

Diskriminierende Erfahrungen am Wohnungsmarkt erzeugen bei den Betroffenen unterschiedliche Gefühle. Sie reichen von Ohnmacht, Wut und Hilflosigkeit bis hin zu Ratlosigkeit, Zweifel und Resignation. Um Diskriminierung nicht weiter ausgesetzt zu sein, ziehen manche Wohnungssuchende teilweise in Wohnungen, die nicht ihren Bedürfnissen entsprechen, weil sie zu klein sind, zu weit vom Arbeitsort, von der Schule oder von Verwandten und Freund:innen entfernt liegen. Auf diese Weise führt Diskriminierung zu einer schlechteren Wohnsituation.

Niemand muss oder sollte Benachteiligung widerspruchslos hinnehmen. Falls du den Eindruck hast, dass du bei der Wohnungsvergabe ungleich behandelt wurdest oder dich von Vermieter:innen diskriminiert fühlst, hast du das Recht, dich dagegen zu wehren. Nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine absichtliche oder unabsichtliche Diskriminierung handelt. Ausschlaggebend ist, wie die Diskriminierung auf dich wirkt.

Willst du dich als Wohnungssuchende:r oder Mieter:in gegen Diskriminierung wehren, triffst du eine mutige und vor allem richtige Entscheidung. Hier zeigen wir dir verschiedene Möglichkeiten, gegen Diskriminierung vorzugehen. Zudem findest du hier Beratungsstellen, die dir im Falle von Diskriminierung weiterführende Unterstützung bieten können.

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Diskriminierung: Ratgeber für Anbieter:innen


1. Unterstützung suchen

Zunächst solltest du deine Eindrücke der Familie, Freund:innen, Bekannten oder einer sonstigen Vertrauensperson schildern, um dem Erlebten die emotionale Wucht zu nehmen. Ein Gespräch kann dir helfen, die Situation besser zu verstehen und einzuordnen. Außerdem fällt es gemeinsam meist leichter zu klären, was genau erforderlich ist, um die Situation zu klären bzw. zu ändern.

Vielleicht ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. In ganz Deutschland gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen, die Betroffene mit verschiedenen Angeboten unterstützen. Darüber hinaus gibt es in einigen Städten und Bundesländern spezialisierte Netzwerke, Büros und Anlaufstellen. Diese haben wir weiter unten aufgelistet.

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ImmoScout24 steht für Toleranz, Vielfalt und Inklusion. Wir tolerieren keine Form der Diskriminierung, Belästigung, Bedrohung oder sonstigen feindseligen oder missbräuchlichen Verhaltens. Jede Meldung, die dazu bei uns eingeht, prüfen wir sehr genau. Inserate mit diskriminierenden Inhalten deaktivieren wir. Anbieter:innen kontaktieren wir und mahnen sie an, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Unternehmenswerte einzuhalten. Bei diskriminierenden oder belästigendem Verhalten kannst du dich vertrauensvoll an unseren Kundenservice wenden.*

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2. Gedächtnisprotokoll anfertigen

Ein Gedächtnisprotokoll aufzuschreiben, ist eine gute Möglichkeit, die erlebte Situation festzuhalten. Das Geschehen solltest du möglichst zeitnah dokumentieren, solange die Details noch gut im Gedächtnis sind. Einerseits dient es als eigene Gedächtnisstütze. Andererseits ist es ein wichtiges Dokument, mit dem du die Diskriminierung gegenüber Dritten nachvollziehbar machen kann. Insbesondere wenn du gerichtlich gegen Diskriminierung vorgehen willst, ist ein Gedächtnisprotokoll wichtig.

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3. Das Gespräch suchen

Eventuell lässt sich die Diskriminierung aber bereits in einem Gespräch klären. Jemanden direkt darauf anzusprechen, ist zwar nicht angenehm, aber vielleicht weiß die Person nicht, dass sie dich diskriminiert, und sieht ihren Fehler ein. Wird dein Gesprächswunsch abgelehnt oder führt nicht zum gewünschten Erfolg, kannst du dich bei der Wohnungsgesellschaft, der Hausverwaltung oder der:dem zuständigen Vermieter:in beschweren. Das kann mündlich, telefonisch oder schriftlich geschehen. Ratsam ist, den Vorfall möglichst sachlich zu schildern. Zudem solltest du gleich deine Erwartungen schildern, wie die Ungleichbehandlung korrigiert werden kann.

4. Diskriminierung melden

Möchtest du aus Scham oder anderen Gründen nicht namentlich gegen Diskriminierung vorgehen, hast du die Möglichkeit, diese anonym bei Antidiskriminierungsstellen, Mieterschutzorganisationen oder Migrationsbeauftragten zu melden Diese Beratungsstellen kennen sich damit aus und können daher Hilfestellung geben.

Die Vorfälle dort zu melden, ist auch deshalb sinnvoll, weil Organisationen die Fälle erfassen, so dass es Statistiken darüber gibt, wie häufig es zu Diskriminierung kommt. Das trägt dazu bei, die Gesellschaft über die Probleme zu informieren und aufmerksam zu machen. Auf diese Weise erzeugt es auf politischer Ebene Druck, etwas gegen Diskriminierung zu tun.

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5. Klage einreichen

Möchtest du rechtliche Schritte einleiten, hast du nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zwei Monate Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen.

Im ersten Schritt reicht dazu ein sogenanntes „Anspruchsschreiben“ aus, das an die diskriminierende Person bzw. an das zuständige Unternehmen gerichtet ist. Danach muss geklärt werden, ob eine zivilrechtliche Klage nach dem AGG infrage kommt. Die Beweislast liegt dabei bei der beklagten Person. Sie muss belegen, dass sie nicht gegen das AGG verstoßen hat. Beratungsstellen helfen bei eventuellen Unsicherheiten. Gemeinsam kann überlegt werden, welches die beste Strategie ist, um zu deinem Recht zu kommen.

6. Beratungsstellen und Beratungsmöglichkeiten

Falls du den Eindruck hast, bei der Wohnungssuche oder im Wohnumfeld diskriminiert zu werden, solltest du dir Unterstützung holen. In Deutschland gibt es dafür verschiedene Beratungsstellen. Die Mitarbeiter:innen der Beratungsstellen stehen mit Rat und Tat zur Seite.

​Bundesweite Beratungsstellen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes  
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Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
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​​Beratung bei Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion

Amira (Hamburg)
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Fair mieten - Fair wohnen (Berlin)
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Planerladen e.V. (Dortmund)
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​Beratung bei Diskriminierung wegen des Geschlechts, Geschlechteridentität oder sexueller Identität

Read (Hamburg)
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LesMigraS der Lesbenberatung Berlin e.V. (Berlin)
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TransInterQueer e.V. (Berlin)
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Schwulenberatung Berlin
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​Beratung bei Diskriminierung aufgrund des Alters oder Behinderung

Büro gegen Altersdiskriminierung e. V. (Köln)
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Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung
Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. (Berlin)
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*Alternativ kannst du dich auch an unsere internen oder externen Vertrauensanwälte über unsere Compliance Hotline oder unser anonymes Whistleblower System BKMS® wenden. Meldungen können auch anonym erfolgen, sollten jedoch genügend Informationen beinhalten, damit ImmoScout24 die Angelegenheit angemessen untersuchen kann.

Hinweis: Bei den Informationen handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen von ImmoScout24 und keine Rechtsberatung.