Organisiertes Verbrechen & Immobilienmarkt

Der Immobilienmarkt ist immer noch attraktiv für organisiertes Verbrechen. Das betrifft vor allem Verkäufer. Auf dem Gebiet der Geldwäsche und Geldfälschungen kursieren einige bekannte Maschen. Wer bei Immobiliengeschäften Absichten der Geldwäsche vermutet und Verdachtsfälle nicht meldet, dem drohen Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Daher sollte man beim Verkauf stets mit einer Maklerin oder einem Makler mit Zertifikat und einem Notar zusammenarbeiten.


Illustration, totenkopf auf Bildschirm


Auch, wenn der Immobilienmarkt vielerorts angespannt scheint, sollte man auf der Wohnungssuche immer einen kühlen Kopf bewahren. Auch wenn du schnell eine neue Bleibe braucht. Sonst stehst man vielleicht am Ende nicht nur ohne Wohnung da, sondern bist auch um einige Euro ärmer. Wir zeigen, worauf man bei aller Freude über eine vermeintliche Chance achten sollte.

Das Wichtigste vorab: Seriöse Anbieter:innen werden vor der Vertragserstellung grundsätzlich nicht auf die Zahlung von Geld bestehen. Sobald du um eine Vorkassen-Zahlung gebeten wirst, ist dies ein eindeutiges Zeichen für einen Betrugsversuch. Du solltest keine Zahlung leisten, bevor dir nicht ein unterschriebener Mietvertrag vorliegt. Hier listen wir die klassischen Betrugsmaschen auf.

Bei Verdacht melden Sie den Anbieter mit der Scout-ID des Objektes umgehend unserer Qualitätssicherung.

Geldfälscher oder Rip-Deals 

Selten, aber spektakulär: Ein Vermittler möchte Ihre Immobilie im Auftrag kaufen. Die Anzahlung in bar ist mit einem Tauschgeschäft verbunden. Der Anbieter erhält gefälschte Schweizer Franken im Wechsel gegen Euro. 

Nehmen wir an, Sie sind die Verkäuferin oder der Verkäufer einer Immobilie und bieten diese auf einem Immobilienportal wie ImmoScout24 an. Relativ schnell erhalten Sie einen Anruf eines vermeintlichen Interessenten. Sie oder er tritt meist als Vermittler im Auftrag eines Auftraggebers aus dem Ausland auf. Er möchte das Objekt in Vertretung ohne Besichtigungstermin und ohne weitere Verhandlungen sofort kaufen. Diese Person klingt bei der telefonischen Kontaktaufnahme seriös und sympathisch, daher wirkt diese Anfrage auf den Anbieter vollkommen glaubwürdig und es scheint ein gutes Geschäft für beide Seiten zu werden. 

Die Abwicklung soll auf Bitten des Käufers an einem Ort im Ausland stattfinden. Als Treffpunkt wird meist ein renommiertes Hotel vorgeschlagen, so dass der Eindruck eines seriösen Geschäftes weiterhin gewahrt wird. Vor Ort wird aber klar, dass der Immobilienanbieter in ein klassisches Schwarzgeldgeschäft verwickelt werden soll. Ihr oder ihm wird eine bestimmte Summe (i.d.R.) Schweizer Franken angeboten, die in Euro getauscht werden sollen. Es handelt sich hierbei aber um Falschgeld, sogenannte Faksimile-Noten. 

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Wie können Sie einen sogenannten Rip-Deal erkennen und wie schützen Sie sich?



1. Werden Sie misstrauisch, sobald ein Interessent ohne Besichtigungstermin oder weitere Nachverhandlungen zum Preis Ihre Immobilie sofort kaufen möchte.

2. Fangen Sie an zu zweifeln, sobald der Interessent vorgibt, im Auftrag eines ausländischen Geschäftspartners zu handeln.

3. Lassen Sie sich nicht auf ein Devisen- oder Tauschgeschäft ein, welches vor allem im Ausland stattfinden soll.

4. Werden Sie skeptisch, wenn Ihnen eine Belohnung für einen Deal angeboten wird.

5. Lassen Sie sich Personalien oder Ausweisdokumente des Geschäftspartners zeigen und notieren Sie diese für weitere Ermittlungen.

6. Betrügerische Absichten erkennen Sie daran, wenn der Kauf Ihrer Immobilie an ein Devisenumtauschgeschäft geknüpft ist.

7. Außerdem wird man normalerweise immer einen notariellen Kaufvertrag anfertigen.


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Geldwäsche

Der Immobilienmarkt ist beliebt für Geldwäsche. Dabei muss es gar nicht der Koffer mit Bargeld sein, der beim Notartermin auf den Tisch gestellt wird. Firmengeflechte mit seriösem Erscheinungsbild investieren Milliardenbeträge aus Prostitution, Schmuggel und Drogenhandel in deutsche Immobilien. 

Wer bei Immobiliengeschäften Absichten der Geldwäsche vermutet und Verdachtsfälle nicht meldet, dem drohen Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Daher sollten Verkäuferinnen und Verkäufer vorsichtig sein, wenn ihnen Bargeld angeboten wird. 

So halten Sie Ihre Transaktionen sauber.


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